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Die Herstellung und Lieferung der von uns im Shop angebotenen Waren erfolgt ausdrücklich vor dem Hintergrund der Akzeptanz der nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kenntnisnahme und Akzeptanz unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen dokumentieren Sie uns bitte im Anschluß an die folgenden Ausführungen.

§ 1 Liefergegenstand
 
I. Die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder veränderten Beschreibungen des Liefergegenstandes.

II. Bei Fehlern oder inhaltlichen Abweichungen des Liefergegenstandes, welche auf einer sorgfaltswidrigen Erstellung der Vorlage durch den Käufer/Besteller erfolgt, übernehmen wir keine Haftung.

§ 2 Beschaffungsrisiko

Der Verkäufer/Auftragnehmer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht enthält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer/Auftragnehmer wird den Käufer/Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer/Auftragnehmer wird dem Käufer/Auftraggeber im Fall des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 3 Gefahrübergang als Versendungskauf; Kosten 

I. Erfüllungsort ist Mainz. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführungen der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

II. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, es sei den, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. 

§ 4 Keine Schadensersatzpflicht des Zwischenhändlers 

Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 5 Rücknahme bei Eigentumsvorbehalt 

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Käufers; insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer – nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt.

§ 6 Keine stillschweigenden Garantien 

Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

§ 7 Rügepflicht des Käufers 

Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, im dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Käufer möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlußfrist für Mängelrechte des Käufers dar.

§ 8 Zahlungsbedingungen 

I. Preise

Alle im Shop genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Im Falle von gesetzlichen Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor, die Mehrwertsteuer ggf. auch nach Vornahme einer Bestellung anzupassen.

II. Lieferung / Lieferzeiten

Die Lieferung erfolgt als "Paket" oder optional als "Express Paket" per DHL und ausschließlich innerhalb von Deutschland. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen und bei Express-Lieferung innerhalb von 1-2 Werktagen, jeweils nach vorausgegangener Auftragsbestätigung.

III. Porto- und Verpackungskosten

Die Versandkosten pro Lieferung/Bestellung werden mit einer Pauschale von 2,94 EUR oder bei gewünschter Express-Lieferung mit 8,50 EUR zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Ab einem Warenwert von 50,00 EUR erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.

IV. Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt wahlweise via Paypal, Vorauskasse, Lastschrift / Bankeinzug oder Rechnung. Wir behalten uns vor, einzelne Kunden von bestimmten Zahlungsweisen auszuschließen oder Kunden weitere Zahlungsweisen anzubieten. Des weiteren sind wir jederzeit berechtigt, die Zahlung per Vorauskasse zu verlangen, insbesondere bei Neukunden bzw. Erstbestellern. Für zurückgegebene Banklastschriften die nicht auf einem Verschulden unseres Hauses zurückzuführen sind berechnen wir zurzeit eine anfallende Rücklastschriftgebühr von EUR 10,-

V. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei der Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dieses nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

VI. Bei Werkleistungen ist die Vergütung in vollem Umfang bei Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des orhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dieses nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten- Arbeiten steht.

§ 9 Haftungsausschluß in Verkaufs- AGB 

I. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist allerdings auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, sind hingegen ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes I. gelten nicht, sofern Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit gehaftet wird, der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

II. Die Regelung des vorstehenden Absatzes I. erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 10, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer § 11.

§ 10 Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung 

Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind –auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung- ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11 Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit 

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

§ 12 Ausschluß des Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht 

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Fall von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 13 Verjährungsverkürzung für Schadensersatzansprüche 

I. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln –gleich aus welchem Rechtsgrund- 1 Jahr.

II. Die Verjährungsfristen nach Abs. I. und Abs. II. gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes; Die Verjährungsfristen der Abs. I. und II. gelten im Übrigen auch nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Abs. I. bis Abs. II. genannten Fristen die anwendbaren Fristen des §438 I Nr. 2 BGB bzw. Nr. 3 unter Ausschluß der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 III BGB.

Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen hiervon erfaßt.

Abweichende Vereinbarungen der Verjährung bei Werkleistungen:

I. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln –gleich aus welchem Rechtsgrund- beträgt 1 Jahr.

II. Die Verjährungsfrist nach Abs. I. gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch dann, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe: die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle vorsätzlichen Handelns.

Die Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Hat der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Abs. I genannten Frist die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden unter Ausschluß der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 634a III BGB. Die in Abs. I genannte Verjährungsfrist gilt zudem nicht für Schadensersatzansprüche auf der Grundlage der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Abnahme. Soweit in diese Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfaßt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

§ 14 Erhöhte Verzugszinsen 

Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, daß ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 15 Ausschluß der Neuherstellung bei Werkleistungen 

Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung bei Werkleistungen in keinem Fall zur erneuten Erbringung der Leistungen bzw. der Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung bzw. die Nachbesserung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

§ 16 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

§ 17 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Mainz.